Krankenkassen

Die Kosten für eine homöopathische Behandlung werden aus der Zusatzversicherung (VVG) erstattet, wenn der/die HomöopathIn bei der Krankenkasse anerkannt ist.
Allerdings gibt es inzwischen neue Varianten eingeschränkter alternativmedizinischer Zusatzversicherungen. Achten Sie daher beim Abschluss einer Versicherung darauf, dass auch die Behandlung durch nichtärztliche Therapeuten erstattet wird.

Durch die Qualitätsicherung von EMR und ASCA werden meine Leistungen von allen Krankenkassen anerkannt (Ausnahme: EGK).

Die Höhe der Rückvergütung ist je nach Krankenkasse unterschiedlich. Gewisse Kassen zahlen einen fixen Betrag pro Sitzung, andere einen prozentualen Anteil, der je nach Kasse ebenfalls variieren kann. Einzelne Kassen haben neuerdings eine Franchise eingeführt, bei den meisten Krankenkassen fällt der Zusatzversicherungsbereich jedoch nicht unter die Franchise!

Um Missverständnisse im Voraus zu vermeiden, bitte ich Sie, im Zweifelsfalle vor einer Behandlung mit Ihrer Kasse zu klären, ob Ihr Versicherungsschutz für meine Leistungen ausreicht. Falls Sie unsicher sind oder weitere Fragen haben, können Sie sich auch jederzeit an mich wenden (siehe Kontakt).

Patienten, die über keine Rückerstattungsmöglichkeiten verfügen, gewähre ich einen Rabatt auf die entstehenden Behandlungskosten.