Berufsethik
Im Folgenden wird die Begrifflichkeit Patient stellvertretend für Menschen jeglichen Geschlechts verwendet.
Leitbild
Im Zentrum meiner ganzen Bemühungen als Naturheilpraktiker steht das Wohl, der sich mir anvertrauenden Patienten.
Ich achte das Recht der Patienten auf eine freie Wahl der medizinischen Behandlung und handele allein innerhalb der Grenzen meiner eigenen beruflichen Kompetenzen.
In meiner Praxistätigkeit berücksichtige ich die Einheit des Patienten mit seinen leiblichen, emotionalen und geistigen Aspekten in seinem individuell sozialen und biografischen Kontext.

Grundsätze
In der Ausübung der Homöopathie bekenne ich mich zu einer modernen Heilkunde, die auf jahrhundertelang bewährter Tradition fusst und sich laufend weiterentwickelt.
Wenn immer möglich, strebe ich als klassischer Homöopath das Ideal der Heilung im Sinne einer schnellen, sanften und dauerhaften Wiederherstellung der Gesundheit an.
Ganzheitlichkeit verstehe ich unter anderem darin, Patienten mit der ihnen gebührenden Sorgfalt anzuhören, zu untersuchen und zu behandeln. Dabei informiere ich mich ausführlich über alle relevanten Umstände zum Krankheitsfall und Beschwerdebild.
Bei Bedarf überweise ich Patienten an andere Fachpersonen, wenn ich dies für die Gesundheit und das Wohlbefinden des Patienten als erforderlich erachte.
Als praktizierender Naturheilpraktiker respektiere ich die Würde, die Rechte, den Willen und die persönliche Integrität der Patienten und vermeide jeglichen Missbrauch und Diskriminierung.
Die Patienten werden informiert über Art und möglichen Verlauf der Behandlung sowie über finanzielle Aspekte der Therapie wie Honorar und Krankenkassen-Anerkennung.
Kinder unter 16 Jahren werden grundsätzlich nur im Einverständnis der Eltern oder Betreuer untersucht.
Das angemessene Honorar für die Behandlung ist den ortsüblichen Tarifen angepasst und der Patient wird nicht unverhältnismässig oft zu Konsultationen aufgeboten.
Auch nach der fachspezifischen Ausbildung verpflichte ich mich, meine Kompetenzen durch Weiterbildung stetig zu verbessern und eine Behandlung von hoher Qualität zu gewährleisten.
Selbstverständlich halte ich mich als Naturheilpraktiker an die gesetzliche Schweigepflicht. Diese wird nur dann aufgehoben, wenn der Patient damit einverstanden ist oder das Gesetz dies verlangt.


